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boos1753.jpg

Jahr: 1753-1755
Bemerkung:
ArtikelNr. 9809

 

E-Mail

Boos im Unterallgäu, Fugger-Boos’sche Canzlei, Urkunden 1753 u. 1755. Wasser aus der Roth
2 Urkunden aus einem Familiennachlass, je mit handschr. Transkription um 1980.
1: Urkunde, unten mit Siegelabdruck, ein beschriebenes Blatt eines Bogens, Blatt 2 mit ausgeschnittener Ecke, Läsuren und Falzen, sonst gut. Am 7.4.1753 hielt der Schreiber der „Reichs Hofgräflichen Fuggerisch[n] Canzlei“ fest, dass Hans Georg Mayer, „Wirth allhier“ in seinem im Dorf gelegenen Garten sowie seinem „bey der unteren Bruckh situierten Ackher bei vorgewester Straßenreparation … Beschädigungen erlitten“ hatte und dass ihm dafür „von nun an und für allezeit“ gestattet ist, „sein zwischen dem Wehrgraben und denen Mittel-Öschfeldern gelegenes Maad …“ zu wässern und dafür einen Graben nutzen zu dürfen.

2: Ein beschr. Blatt eines Bogens, 4°, hier nicht mehr mit wächsernem Siegelabdruck, sondern montierter Siegelmarke. Es handelt sich erneut um ein Extrakt eines „Reichs Hochgräflichen Fugger Booßi. Oberamts“ Protokolls, datiert 2.12.1755. Hier wird das Bewässerungsrecht erneut festgehalten, dazu erfahren wir, dass 1753 eine Kiesgrube in Mayers Garten entstanden war und dass sein Maad „an der Roth außer dem … Hofgarthen“ lag. Jedoch dürfen Mayer und Bauer Johannes Hölzle nicht mehr „nach Wohlgefallen“ wässern, sondern nur mehr bei „anhaltendem Regen“ der Roth 20 Stunden lang Wasser entnehmen.

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