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Jahr: |
1888 |
Bemerkung: |
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ArtikelNr. |
9808 |
E-Mail
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Missbrauch 1888, Stadtpfarrer von Memmingen: Schriftstück. 5 minderjährige Mädchen
Ein Blatt, beidseitig beschrieben, 4°, lichtrandig, Läsuren, gelocht. Das Blatt fand sich inmitten anderer Dokumente in einem Familiennachlass. Ein Zusammenhang zur Familie war nicht erkennbar.
Es handelt sich um das erste Blatt des Entwurf eines Schreiben eines Staatsanwalts des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz an den Prinzen Luitpold, „des Königreichs Bayern Verweser“, dat. 1888, betitelt „Die Begnadigung des vormaligen katholischen Stadtpfarrers Karl Lahner in Memmingen betreffend“.
Im Text heißt es: „Gegen den katholischen Stadtpfarrer Karl Lahner in Memmingen wurde durch Urteil des Landgerichts Memmingen vom 10. März 1884 wegen zehn Verbrechen wider die Sittlichkeit eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ausgesprochen, weil er in der Zeit von Weihnachten 1882 bis Juli 1883 mit fünf minderjährigen Mädchen, von welchen vier das sechszehnte [sic] Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, die aber sämtlich seine Schülerinnen im Religionsunterrichte waren, in zehn Fällen unzüchtige Handlungen vorgenommen hatte.“ Lahner, „welcher … die Strafe … im Zellengefängnis zu Nürnberg verbüßt“, bittet um vorzeitige Entlassung. Aber: „Die Staatsanwälte sprechen sich übereinstimmend für die allerhöchste Abweisung dieses Gesuchs aus…“ Inmitten eines Satzes der Begründung bricht der Text ab, Blatt 2 ist nicht erhalten.
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