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herrsching_beschluss.jpg

Jahr: 1862
Bemerkung:
ArtikelNr. 5448

 

E-Mail

Beschluß Gemeinde Herrsching zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, 29.7.1862

Beschluß der Gemeinde Herrsching am Ammersee, 4°, ein Blatt. Einseitig bedruckt und von Hand signiert, dazu ein Stempel. Fleckig, mit Wasserrand, kleine Randläsuren, sonst gut.
Der Text wurde wohl im Steindruckverfahren auf das Blatt gedruckt, lediglich Ortsname, Datum und Unterschriften sind von Hand eingetragen.

Es handelt sich um einen Zusatz zum Artikel 65 des „P.St.G.B.“ (Polizei(?)- Strafgesetzbuch). Im Text heisst es: „Musikalische Aufführungen, Kegelschiebe oder sonstige geräuschvolle Unterhaltungen, welche im Innern des Orts, in Wirtschafts- und Privatgärten oder in sonstigen nicht geschlossenen Räumlichkeiten abgehalten werden, dürfen ... über die hierfür polizeilich festgesetzte Nachtstunde nicht verlängert werden.“ Es unterzeichnen 4 Bürger von Herrsching, daneben ein Stempel „Gemeindeverwaltung Herrsching“.

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