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> 1914-1918
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Jahr: |
1918 |
Bemerkung: |
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ArtikelNr. |
4353 |
E-Mail
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Armee-Abteilung B, Flugblatt an Soldatenräte, 15.11.1918
4°, ein Blatt, doppelseitig bedruckt. Faltfalzen, kleine Randläsuren, Randfehlstelle unten, lichtverfärbt, fleckig, sonst gut.
Das Flugblatt wurde vom Soldatenrat der Armee-Abteilung B herausgegeben. Es enthält Hinweise zu Entlassungen und zur Machtbefugnis der Soldatenräte. Bemerkenswert erscheint, daß freiwillig auf deutscher Seite kämpfende Schweizer gesondert erwähnt werden – offensichtlich war deren Anzahl (zumindest in den Frontabschnitten im Elsaß und in Lothringen) nicht unbedeutend.
Im Flugblatt heisst es:
„... Die Soldatenräte haben mit allen Mitteln zur Aufklärung darüber zu sorgen, daß die Demobilmachung bereits im Gange ist, daß aber jeder nur nach einheitlichen Anordnungen der Regierung entlassen werden kann .... Nicht der Soldatenrat kann ordungsgemäß entlassen oder beurlauben, sondern nur die Behörde mit Einverständnis der Soldatenräte und unter genauer Einhaltung der weiter unten bekanntgegebenen Befehle der Regierung. .... Sofort können entlassen werden: Sämtliche Bewohner Elsaß-Lothringens und sämtliche Eisenbahner, soweit die nicht bei Eisenbahnformationen dienen. ... Vom 17. November ab können auf Wunsch entlassen werden: Bewohner der bayerischen Pfalz südlich der Linie Zweibrücken-Neustadt-Speyer – (einschl.). Vom 19. ab können auf Wunsch entlassen werden: Alle Badener innerhalb einer Zone von 10 Kilometer östlich des Rheins südlich der Linie Hockenheim-Waldorf. Unmittelbar daran schließen sich die Entlassungen der übrigen Badener, Württemberger usw. .... Die Links-Rheinländer nördlich der oben angegebenen Linie in der Pfalz müssen sich noch einige Tage gedulden .... Schweizer, die freiwillig dienen, können sofort in ihre Heimat entlassen werden. .... Wir haben die Pflicht, Kameraden, die keine sichere Arbeit oder Anstellung haben, deren Ernährung oder Unterkunft also nicht sichergestellt ist, dringend vor der Entlassung zu warnen. ... Die zu Entlassenen haben keinen Anspruch auf neue Einkleidung; sie sind aber anständig eingekleidet zu entlassen. ... Die Feldpost ist wieder in Betrieb gesetzt. Wo sie versagt, kann die Zivilpost benutzt werden. ... Kraftfahrer und Kraftfahrzeuge haben überall zu passieren. Das unsinnige Anhalten derselben hat zu unterbleiben ...“ Zum Abschluß zitiert der Soldatenrat aus einem Schreiben der „Volksregierung“ (dem Rat der Volksbeauftragten mit Ebert, Haase und Scheidemann an der Spitze) an die Oberste Heeresleitung: „...... Das Vorgesetztenverhältnis der Offiziere bleibt bestehen. .... Die Soldatenräte haben für die Aufrechterhaltung des Vertrauens zwischen Offizieren und Mannschaften beratenden Stimme in Fragen der Verpflegung, des Urlaubs, der Verhängung von Disziplinarstrafen. ... Gleiche Ernährung für Offiziere und Mannschaften. Gleiche Zuschüsse zu den Löhnungen, gleiche Feldzulage für Offiziere und Mannschaften. ...“
Die Armee-Abteilung B war im Elsaß stationiert. Sie hieß bis September 1916 Armee-Abteilung Gaede und wurde denn umbenannt. Aufgabe der Armeegruppe war die Verteidigung des Vogesenabschnittes der Westfront.
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