Vivarium
> Kulturelles
> Drogen
|
Jahr: |
um 1933 |
Bemerkung: |
|
ArtikelNr. |
3405 |
E-Mail
|
Kokain. Konvolut um 1933. Kleines Konvolut von Blättern zum Kokaingenuss anno 1930, aus einem Nachlass. 4 Blatt, alle lichtrandig, partiell Randläsuren, Falzen. Blätter 1 und 2 sind maschinenschriftliche Abschriften der „Verordnung des Reichsministers des Innern über das Verschreiben Betäubungsmittel enthaltender Arzneien und ihre Abgabe in den Apotheken, vom 19. Dezember 1930“, berücksichtigt weitere Verordnungen bis 1933. Die Blätter mit identischem Text, je §§ 13 und 14. Unter § 14 heisst es: „Die Menge des vom Arzt oder Zahnarzt an einem Tage für den Bedarf in seiner Praxis verschriebenen Kokains darf nicht mehr als 1g betragen“. Man staunt ob der Menge, ein Gramm Kokain kann ein Arzt schon wegschnupfen, wenn er muss.... Blatt 3 bringt eine machinenschriftliche Zusammenstllung „Höchstmengentabelle zur Betäubungsmittelverordnung nach O.Reg.Rat R. Müller“. Angaben u.a. zu Eukodal, Heroin, Morphium, Narcophin, Opium, Opiumextract, Opiumtinktur, Paramorphan, Laudanon Pantopon, Cocain, „Kokain für Auge“ und „Kokain zu anderen Zwecken“. Blatt 4 enthält „Pantocain-Rezeptformeln zum Ersatz von Cocain-Rezepten“. Eine Rezeptur ist unterstrichen, und zwar ein „Schnupfpulver“ aus Menthol, Pontocain, Coffeae tostae und Boracis. Makabre Dokumente. Die ungesunden Rezepte sammelte wohl ein ein drogensüchtiger Arzt oder Apotheker um 1933.
(c) Ingo Hugger 2020 |
livre@cassiodor.com