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Jahr: 1641-1672
Bemerkung:
ArtikelNr. 135

 

E-Mail

3 handschriftliche Briefe, jeweils geschrieben vom Kanzlei-Schreiber und handsigniert von Herzog Eberhard III. von Württemberg (reg. 1633-1674), an die Stadt Nördlingen, vom 29.11.1641 und vom 9.10.1657 und vom 30.4.1672.
A. 29.11.1641. 4° (20x34cm), 1 Blatt (4 Seiten), 1 ¼ Seiten beschrieben, unterzeichnet mit „Eberhard“ („Württ.“ [?]) – in anderer Handschrift und Tinte als der Rest des Textes. Auf Rückseite der 2. Seite Adressat. Siegel sauber ausgeschnitten, etwas angerändert und stockfleckig, Faltfalzen, 2 kleine Schnitte im Blatt (einmal außerhalb des Textes, einmal im Text); sonst gut. Das lose Siegelblatt (ca. 4x4cm, mit Siegelabdruck im Zentrum, Rückseite mit Spur von Wachs) liegt bei. Der Brief ist adressiert an „Unsern lieben gethreuen Bürgermeistern und Gericht zur Nürtlingen“. Vorne oben handschr. „3“. Eberhard spricht u.a. die Aufforderung aus, eine Abordnung zu stellen, die am 3. 12. kommen und am 4.12. die „proposition“ anhören soll. Unterzeichnet „Stuttgart, den 29. Novembris Anno 1641“.
B. 9.10.1657. 4° (21x34cm), 1 Blatt (4 Seiten), 1,5 Seiten beschrieben, unterzeichnet mit „Eberhard“ („Württ“ [?]) – in anderer Handschrift und in anderer Tinte als der Rest des Textes. Auf Rückseite der 2. Seite Adressat und Reste des Siegelwachses. Etwas angerändert und stockfleckig, Faltfalzen, 2 Läsuren im Blatt (2 Schnitte von 1cm, einmal im Randbereich ohne Textverlust, einmal im Text), sonst gut. Vorne oben am Rand handschr. „6“. Abgeschickt wurde der Brief am 14.10.1657 (so im Adressaten). Adressiert an „Unsern lieben gethreuen Bürgermeistern und Gericht zu Nürtlingen“.
C. 30.4.1672. 4° (21x34cm), 1 Blatt (4 Seiten) und 1 Blatt Postscriptum. 2,5 Seiten und eine Seiten beschrieben, beide Teile unterzeichnet mit „Eberhard“ („Württ“ [?]) – in anderer Schreibtype als der Rest des Textes. 4-Seiter: Auf Rückseite der 2. Seite Adressat und Reste des Siegelwachses, datiert 4. Mai 1672. Etwas angerändert und stockfleckig, Faltfalzen, Läsur wo ehedem Siegel (1x1cm), sonst gut. Vorne oben am Rand handschr. „1“. Adressiert an „Unsern lieben gethreuen Bürgermeistern und Gericht zu Nürtlingen“. 1-Seiter: Etwas angerändert, Knickfalzen, sonst schön. Signiert in anderer Handschrift als der Rest des Textes, allerdings nicht von Eberhard. Oben „P.S.“. 4- und 1-Seiter: Die Handschrift des Schreibers unterscheidet sich von den vorigen, ist wesentlich besser lesbar. Es geht um die Organisation eines Reichstages in Stuttgart, der für Mai geplant ist, dazu um Leistung von Heeresfolge. Transkriptionsversuch der Seite 1 des 4-Seiters: „Von Gottes Gnaden Eberhardt, Hertzog zu Württemberg, Unßern Gruß zuvor, Liebe Getreue; dennoch bey dem noch fürzunehmenden[?] Reichstag zu Regensburg, neben anderen auch der so hochnöthige und [....] puncto securitas Impii. Publica schon vor geraumer Zeit unb deren sichtime[?] inde veranlaßenden so gefährlichen conjuncturen wollen in behörigen proposotion gestellet [...., ...] durch die Gnade und Milde güete Gottes vormitels das Osnabrüggischen und Münsterischen erfolgten Friedenschlußes in dem römisch. Reich, unserm geliebten Vatterlandt [...]erlangte Friede und Ruohestand auch beständig erhelten und all dem [...], so zu daß turb[..?] sich [...] beifür Ihnen möchte, inzeiten und mit [...] begegnet und abgedanket [....] und dazu bey solchen so hochwichtig [...] erfolgten Reise deliberation entlich Besuch[?] und dahin geschlossen worden, eine unumbgängliche [...] zu sein, daß zu solch [...] in dem königl. Reich und dessen Kraysen einzulängliche Reichsverfassung und Kriegsmacht von dreißg tausend Mann, als zwantzig Tausend zu fuoß und zehen Tausend zu pferdt angerichtet und erhalten, auch einen [...] Reichskrayß, sindt ansolcher summa dann [...] Matricul zu fuoß noch besteheden quantum und also auch dem löbl. Schwäbischen Krayß, [...] respectu seiner obhabenen alten Matricul anschlagt respectu [...] gegen einige andere Kraysen mit ziemblicher und [...] sich [...] moderation sein quota als zwey tausend zu fuoß und an tausend zu Roß, zugetheilt und assioniert worden. [...] daß dann nit [...], als einem getreuen Fürsten und Standt daß römisch.. Reiches in allebay oblig[..] denjenigen, so in solchen puncten zu conservierung deß Edlen Friedt un Ruohe Standes im römisch. Reich von der römisch. Kais. Mäyb.[?] auch gesambten Chur Fürsten und Stände, also geschlossen worden, [...] geziemend [...] zu laisten, und also auch mit deren Maß an solchen den gesambten löbl. Krayse zu getheilten quanto bestehend quota an gueter tüchtiger geworbener Mannschaft [...] auf zu kommen [.....].“

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